Wenn Sie unsicher sind: „Weiß ich nicht“ – wir erkennen die Art auf dem Foto.
Vergleichen Sie einfach mit Ihrem Haus – das reicht uns völlig.
Umfang in Brusthöhe – mit den Händen abschätzen genügt.
Das entscheidet, ob wir fällen können oder in Stücken abtragen müssen.
Viele Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang – zum Beispiel Zeuthen ab 40 cm, Wildau ab 50 cm, Königs Wusterhausen, Eichwalde und Bestensee ab 60 cm, Berlin ab 80 cm. Fällungen sind vom 1. März bis 30. September grundsätzlich untersagt. Wir prüfen, was an Ihrem Standort gilt, und stellen den Antrag, wenn Sie möchten.
Beim Baum ersetzen die Fotos den Ortstermin: am besten Gesamtansicht mit Umgebung, Stammfuß und Krone. Mindestens ein Foto.